MdL Andreas Stoch kritisiert Dienstrechtsreform

Veröffentlicht am 26.10.2010 in Pressemitteilungen

Der Innenausschuss des Landtags hat dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform des öffentlichen Dienstrechts mehrheitlich zugestimmt. Änderungsanträge der SPD-Fraktion zum Mitbestimmungsrecht und gegen die Anhebung der Sonderaltersgrenze fanden keine Mehrheit.

Neben zahlreichen positiven Neuerungen, wie größerer Familienfreundlichkeit, der Einführung von Erfahrungsstufen und Leistungsprämien, dem Wegfall des einfachen Dienstes und der Trennung der Alterssicherungssysteme, gibt es aber auch Änderungsbedarf, urteilt der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Stoch, dessen Fraktion aus diesem Grund verschiedene Änderungsanträge zum Gesetzentwurf eingebracht hatte.

Insbesondere die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 notwendige Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) steht in der Kritik der SPD-Fraktion. „Wir brauchen mehr Mitbestimmung, nicht weniger!“, fordert Stoch, der im neuen Gesetz eine Aushöhlung der Mitbestimmungsrechte der Personalräte sieht. Bereits im Sommer dieses Jahres hatten kommunale Personalräte und Personalräte von Landeseinrichtungen aus ganz Baden-Württemberg mit einer konzertierten Aktion Widerstand gegen das neue Gesetz angekündigt. Sie wollen ihren Protest notfalls bis zur Landtagswahl im März 2011 aufrechterhalten, sollten die Änderungen nicht zurückgenommen werden. Auch Roswitha Klook-Krätschmer, Vorsitzende des Personalrats beim Landratsamt Heidenheim, sieht eine eklatante Verschlechterung der Mitbestimmungsrechte: „Mit diesem LPVG werden wir Personalräte in Ketten gelegt.“

Weitere Kritik gilt der Erhöhung der Sonderaltersgrenze für Beamte bei Polizei, Justizvollzugsdienst und Feuerwehr von 60 auf 62 Jahre. Die SPD verlangt die Beibehaltung der Sonderaltersgrenze für diese speziell beanspruchten Berufsgruppen. Auch eine Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe bei Besoldung und Versorgung fordert die SPD.

Die Änderungsanträge der SPD-Fraktion zur Dienstrechtsreform wurden in der Sitzung des Innenausschusses des Landtags am 13. Oktober 2010 durch eine schwarz-gelbe Mehrheit abgelehnt. Die SPD setzt aber darauf, dass diese Mängel in der Reform im kommenden Jahr durch eine neue Landesregierung behoben werden.

 
 

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