SPD: Landtag soll Datenschutz beaufsichtigen - Fraktion legt umfassendes Konzept vor

Veröffentlicht am 28.05.2010 in Landespolitik

Datenschutzexperte der SPD Andreas Stoch: „Das Land muss endlich die Konsequenzen daraus ziehen, dass auch der Datenschutz im privaten Bereich eine immer größere Bedeutung für die Bürger hat. Bislang ist der Datenschutz in Baden-Württemberg wegen der schlechten Personalausstattung im Ländervergleich allenfalls Mittelmaß“

Als erste Fraktion im Landtag legt die SPD nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ein umfassendes Konzept für eine Neuordnung des Datenschutzes und der Datenschutzaufsicht in Baden-Württemberg vor. Vorgeschlagen wird, den Datenschutz für den öffentlichen und den privaten Bereich beim Landesbeauftragten zu konzentrieren und ihn künftig vom Landtag wählen zu lassen. Der Landtag soll diese Datenschutzbehörde mit einem parlamentarischen Kontrollgremium beaufsichtigen. Stoch weist darauf hin, dass eine parlamentarische Verantwortlichkeit des Landesbeauftragten eine stärkere Berichtspflicht gegenüber dem Parlament nach sich ziehe. Tätigkeitsberichte müssten deshalb mindestens jährlich erstattet werden. Um die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde zu wahren, dürfe es keine Fach- und Rechtsaufsicht geben, fordert der gelernte Jurist. Zu einer unabhängigen Amtsführung gehöre auch, dass die Behörde die Entscheidungshoheit über Personal, Haushalt und Organisation erhält und der Haushalt des Landesbeauftragten in einem eigenen Kapitel im Haushaltsplan des Landtags veranschlagt werde.

Stoch beklagt, dass Schwarz-Gelb notwendige Änderungen beim Datenschutz viel zu lange verzögert habe. Die steigende Zahl von Missbrauchsskandalen in der Wirtschaft und im Internet mache rasche und durchgreifende Lösungen notwendig.

Desweiteren werde der Datenschutz in Baden-Württemberg bislang zu wenig beachtet. Zwar habe die Landesregierung auf den SPD-Antrag zur Bündelung des Datenschutzes im Dezember 2009 mitgeteilt, dass sie den Datenschutz für den öffentlichen und den privaten Bereich „baldmöglichst“ zusammenlegen und die Zuständigkeiten beim Landesbeauftragten für den Datenschutz bündeln wolle. „Trotz dieser Erklärung ist bisher wenig passiert“, erklärt Stoch. Dabei seien Verbesserungen dringend notwendig. „Bislang ist der Datenschutz in Baden-Württemberg wegen der schlechten Personalausstattung im Ländervergleich allenfalls Mittelmaß“.

Die SPD fordert deshalb für die zusammengelegte Datenschutzbehörde mindestens 30 bis 35 Stellen bis 2012. Nur dann könne die Behörde ihre Aufgaben effizient und bürgernah erfüllen. Derzeit sind beim Landesbeauftragten für den Datenschutz 17 Stellen angesiedelt. Für die originäre Kontrolltätigkeit im nicht-öffentlichen Bereich stehen im Innenministerium gerade einmal sechs Stellen zur Verfügung. Demgegenüber soll der Datenschutz in Bayern für den öffentlichen und den privaten Bereich bis 2012 nach bisheriger Planung auf insgesamt 41 Stellen ausgebaut werden.

Derzeit sind die Datenschutzkontrollstellen für beide Bereiche in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein in einer Behörde zusammengefasst. Mit Ausnahme von Bremen unterliegen dabei alle diese Behörden einer nach EU-Recht nicht mehr zulässigen Staatsaufsicht.

 
 

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